Die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen ist gesetzliche Pflicht - und bei Kontrollen ein häufiger Stolperstein. Wir erklären, was Sie aufzeichnen müssen und wie lange.
Warum dokumentieren?
Die Aufzeichnungspflicht dient mehreren Zwecken:
- Rückverfolgbarkeit bei Rückstandsproblemen
- Nachweis der sachgerechten Anwendung
- Cross-Compliance-Anforderungen für EU-Direktzahlungen
- Betriebliche Optimierung durch historische Daten
Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann zu Kürzungen der EU-Zahlungen führen!
Was muss dokumentiert werden?
Pflichtangaben nach Pflanzenschutzgesetz
Für jede Anwendung müssen Sie aufzeichnen:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Anwendungsdatum | 15.05.2026 |
| Behandelte Fläche | Schlag "Hofacker", 3,5 ha |
| Kultur/Befall | Winterweizen / Blattläuse |
| Mittelname | Karate Zeon |
| Aufwandmenge | 75 ml/ha |
| Anwender | (Name oder Kürzel) |
Zusätzlich empfohlen
Für die betriebliche Praxis sinnvoll:
- BBCH-Stadium bei Anwendung
- Witterungsbedingungen
- Tankmischungspartner
- Wasseraufwandmenge
- Düsenwahl
- Anlass der Behandlung (Befallsstärke, Schwellenwert)
Aufbewahrungsfristen
| Dokumentart | Frist |
|---|---|
| Pflanzenschutz-Aufzeichnungen | 3 Jahre² |
| Sachkundenachweis | Dauerhaft |
| Gerätekontrolle (Spritze) | 3 Jahre |
| Einkaufsbelege PSM | 3 Jahre (Steuer: 10 Jahre) |
Die 3-Jahres-Frist läuft ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Anwendung erfolgte (§11 Abs.3 PflSchG).²
Formen der Dokumentation
Papier-Schlagkartei
Vorteile:
- Keine Technik nötig
- Bewährt
Nachteile:
- Aufwändige Auswertung
- Platzbedarf für Archivierung
- Verlustrisiko
Digitale Schlagkartei
Vorteile:
- Automatische Auswertungen
- Backup möglich
- Teilweise automatische Erfassung (ISOBUS)
Nachteile:
- Kosten
- Einarbeitung
- Datensicherheit beachten
Mindestanforderungen
Das BVL stellt kein Formular vor - die Form ist frei, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.
Häufige Fehler
Fehler 1: Zu spät dokumentieren
Falsch: "Mach ich am Wochenende" Richtig: Dokumentation direkt nach der Anwendung
Fehler 2: Unvollständige Angaben
Falsch: "Fungizid auf Weizen" Richtig: Produktname, Menge, Fläche, Datum
Fehler 3: Keine Unterschrift / Kürzel
Bei Kontrollen muss nachvollziehbar sein, wer die Behandlung durchgeführt hat.
Fehler 4: Tankrest-Behandlung vergessen
Auch die Restmengen-Ausbringung auf der gleichen Fläche muss dokumentiert werden (erhöhte Aufwandmenge).
Kontrollen: Was erwartet Sie?
Bei einer Cross-Compliance-Kontrolle wird geprüft:
- Sind alle Anwendungen dokumentiert?
- Stimmen die Angaben mit Einkaufsbelegen überein?
- Wurden zugelassene Mittel verwendet?
- Wurden Auflagen eingehalten?
- Sind Wartezeiten plausibel?
Checkliste: Korrekte Dokumentation
- Anwendungsdatum vollständig (TT.MM.JJJJ)
- Schlag/Fläche eindeutig identifizierbar
- Mittelname korrekt geschrieben
- Aufwandmenge in der zulässigen Einheit
- Kultur dokumentiert
- Anwender erkennbar
- Dokumentation zeitnah erfolgt
- Aufbewahrung gesichert
Tipp: Auflagen prüfen
Manche Auflagen erfordern zusätzliche Dokumentation, z.B.:
- Abstandsauflagen zu Gewässern (NW-Codes)
- Anwendungsbestimmungen (NT-Codes)
- Bienenschutz (NB-Codes)
Nutzen Sie unsere Produktsuche, um die Auflagen für Ihre Mittel zu prüfen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer.
Quellen
² LfL Bayern - Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen ↗