Dokumentation

PSM-Dokumentation: Pflichten, Fristen, Vorlagen

Was muss bei der Pflanzenschutz-Dokumentation aufgezeichnet werden? Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Praktischer Leitfaden für die rechtssichere Dokumentation.

PSM-Vergleich28. Januar 20263 Min. Lesezeit

Die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen ist gesetzliche Pflicht - und bei Kontrollen ein häufiger Stolperstein. Wir erklären, was Sie aufzeichnen müssen und wie lange.

Warum dokumentieren?

Die Aufzeichnungspflicht dient mehreren Zwecken:

  1. Rückverfolgbarkeit bei Rückstandsproblemen
  2. Nachweis der sachgerechten Anwendung
  3. Cross-Compliance-Anforderungen für EU-Direktzahlungen
  4. Betriebliche Optimierung durch historische Daten

Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann zu Kürzungen der EU-Zahlungen führen!

Was muss dokumentiert werden?

Pflichtangaben nach Pflanzenschutzgesetz

Für jede Anwendung müssen Sie aufzeichnen:

AngabeBeispiel
Anwendungsdatum15.05.2026
Behandelte FlächeSchlag "Hofacker", 3,5 ha
Kultur/BefallWinterweizen / Blattläuse
MittelnameKarate Zeon
Aufwandmenge75 ml/ha
Anwender(Name oder Kürzel)

Zusätzlich empfohlen

Für die betriebliche Praxis sinnvoll:

  • BBCH-Stadium bei Anwendung
  • Witterungsbedingungen
  • Tankmischungspartner
  • Wasseraufwandmenge
  • Düsenwahl
  • Anlass der Behandlung (Befallsstärke, Schwellenwert)

Aufbewahrungsfristen

DokumentartFrist
Pflanzenschutz-Aufzeichnungen3 Jahre²
SachkundenachweisDauerhaft
Gerätekontrolle (Spritze)3 Jahre
Einkaufsbelege PSM3 Jahre (Steuer: 10 Jahre)

Die 3-Jahres-Frist läuft ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Anwendung erfolgte (§11 Abs.3 PflSchG).²

Formen der Dokumentation

Papier-Schlagkartei

Vorteile:

  • Keine Technik nötig
  • Bewährt

Nachteile:

  • Aufwändige Auswertung
  • Platzbedarf für Archivierung
  • Verlustrisiko

Digitale Schlagkartei

Vorteile:

  • Automatische Auswertungen
  • Backup möglich
  • Teilweise automatische Erfassung (ISOBUS)

Nachteile:

  • Kosten
  • Einarbeitung
  • Datensicherheit beachten

Mindestanforderungen

Das BVL stellt kein Formular vor - die Form ist frei, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.

Häufige Fehler

Fehler 1: Zu spät dokumentieren

Falsch: "Mach ich am Wochenende" Richtig: Dokumentation direkt nach der Anwendung

Fehler 2: Unvollständige Angaben

Falsch: "Fungizid auf Weizen" Richtig: Produktname, Menge, Fläche, Datum

Fehler 3: Keine Unterschrift / Kürzel

Bei Kontrollen muss nachvollziehbar sein, wer die Behandlung durchgeführt hat.

Fehler 4: Tankrest-Behandlung vergessen

Auch die Restmengen-Ausbringung auf der gleichen Fläche muss dokumentiert werden (erhöhte Aufwandmenge).

Kontrollen: Was erwartet Sie?

Bei einer Cross-Compliance-Kontrolle wird geprüft:

  1. Sind alle Anwendungen dokumentiert?
  2. Stimmen die Angaben mit Einkaufsbelegen überein?
  3. Wurden zugelassene Mittel verwendet?
  4. Wurden Auflagen eingehalten?
  5. Sind Wartezeiten plausibel?

Checkliste: Korrekte Dokumentation

  • Anwendungsdatum vollständig (TT.MM.JJJJ)
  • Schlag/Fläche eindeutig identifizierbar
  • Mittelname korrekt geschrieben
  • Aufwandmenge in der zulässigen Einheit
  • Kultur dokumentiert
  • Anwender erkennbar
  • Dokumentation zeitnah erfolgt
  • Aufbewahrung gesichert

Tipp: Auflagen prüfen

Manche Auflagen erfordern zusätzliche Dokumentation, z.B.:

  • Abstandsauflagen zu Gewässern (NW-Codes)
  • Anwendungsbestimmungen (NT-Codes)
  • Bienenschutz (NB-Codes)

Nutzen Sie unsere Produktsuche, um die Auflagen für Ihre Mittel zu prüfen.


Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer.

Quellen

² LfL Bayern - Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen ↗

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