Trebon 30 EC
AktivZulassungs-Nr.
004634-00
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Etofenprox (287.5 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (7)
Raps (BRSNN)
Rapsglanzkäfer (MELIAE), Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU), Rapsstängelrüssler (CEUTNA)
200 CH
200-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Kohlschotenrüssler (CEUTAS)
200 CH
200-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Blattfressende Käfer (COLEBF), Nadelfressende Käfer (COLENF)
0.2 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Blumenkohle (NNNKL)
Rapsglanzkäfer (MELIAE), Rapsstängelrüssler (CEUTNA), Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (NNNKO)
Rapsglanzkäfer (MELIAE), Rapsstängelrüssler (CEUTNA), Gefleckter Kohltriebrüssler (CEUTQU)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Salate (LACSS), Endivien (CICEN), Feldsalat (VLLLO), Rucola-Arten (NNNRA), Spinat (SPQOL)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
0.2 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) (SCAPLI), Rebenzikade (EMPOSP)
0.3 l/ha
200-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.