Malvin WG
AktivZulassungs-Nr.
005177-00
Zulassungsinhaber
UPL Deutschland GmbH
Zulassung bis
6. Oktober 2027
Wirkstoff
Captan (800 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Apfel (MABSD), Birne (PYUCO)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.6 K5
null-165 L5
21 Tage
5x
Auflagen
Himbeere (RUBID)
Rutensterben (Didymella applanata) (DIDYAP)
1.5 KH
null-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Brombeere (RUBFR)
Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) (RBSPRU)
1.5 KH
null-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (NECTGA)
0.6 K5
null-165 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Heidelbeere (VACCO)
Triebsterben (Godronia cassandrae) (GODRCA)
1.5 KH
null-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Süßkirsche (PRNAV)
Bitterfäule (Glomerella cingulata) (GLOMCI)
0.6 K5
null-165 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Sauerkirsche (PRNCE)
Bitterfäule (Glomerella cingulata) (GLOMCI)
0.6 K5
null-165 L5
21 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Colletotrichum (COLLET), Botrytis cinerea (BOTRCI)
1.5 KH
1000-2000 l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Bei Anwendungen außerhalb der Blütezeit der Kultur ist sicherzustellen, dass sich in den Reihen der behandelten Kultur keine blühenden Unkräuter befinden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Im technischen Wirkstoff Captan dürfen folgende Gehalte nicht überschritten werden: Perchlormethylmercaptan: maximal 5 g/kg; Folpet: maximal 10 g/kg; Tetrachlorkohlenstoff: maximal 0,1 g/kg.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Hinweise
NB6641
NN1842