Panarex
AktivZulassungs-Nr.
005190-00
Zulassungsinhaber
UPL Deutschland GmbH
Zulassung bis
29. November 2027
Wirkstoff
Quizalofop-P (31.81 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (14)
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
1.25 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.25 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN130