KOROMITE
AktivZulassungs-Nr.
005603-60
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Zulassung bis
29. September 2027
Wirkstoff
Milbemectin (9.31 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (7)
Kernobst (NNNOK)
Spinnmilben (TETRSP)
0.625 L5
500-500 L5
14 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
0.5 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Minierfliegen (AGMYSP)
1 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
6x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
2000-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
2000-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Spinnmilben (TETRSP)
1.5 l/ha
null-3300 l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
1.25 l/ha
500-1500 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 6
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Hinweise
NN1513
NN165
NN170