SYD41110F
Läuft bald abZulassungs-Nr.
005914-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Juni 2026
Wirkstoff
Difenoconazol + Fludioxonil (25 GL, 25 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Roggen (SECCE)
Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) (MICNNI)
150 CD
150-150 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) (MICNNI)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) (MICNNI)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Fusarium culmorum (FUSACU)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) (LEPTNO_1)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) (TILLCO)
200 CD
200-200 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Stängelbrand (Urocystis occulta) (UROCOC)
150 CD
150-150 CD
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten.
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB663
NN160
NN165