Cedomon
Läuft bald abZulassungs-Nr.
005921-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
29. April 2026
Wirkstoff
Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342 (110.4 GL)
Formulierung
ES
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (2)
Gerste (HORVX)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE), Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR), Fusarium-Arten (FUSASP)
0.75 LD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Dinkel (TRZSP)
Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
0.75 LD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Das Mittel ist fischgiftig.
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten.
Hinweise
NB663
NN002