Lupus SX Mais
Läuft bald abZulassungs-Nr.
005950-60
Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassung bis
29. Juni 2026
Wirkstoff
Thifensulfuron (480.6 GK)
Formulierung
SG
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (11)
Mais (ZEAMX)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
15 GH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Ampfer-Arten (RUMSS)
45 GH
100-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Ampfer-Arten (RUMSS)
0.375 GL
null-null
14 Tage
3x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Ampfer-Arten (RUMSS)
0.15 GL
null-null
14 Tage
3x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Ampfer-Arten (RUMSS)
1.12 GL
null-null
14 Tage
3x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Amarant-Arten (AMASS), Acker-Hundskamille (ANTAR), Hohlzahn-Arten (GAESS), Kamille-Arten (MATSS), Vogel-Sternmiere (STEME)
7.5 GH
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Stilllegungsflächen (YSTIL)
Ampfer-Arten (RUMSS)
45 GH
200-400 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Miscanthus (MISSS)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
15 GH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Klee-Arten (NNNLK)
Ampfer-Arten (RUMSS)
15 GH
100-400 l/ha
14 Tage
3x
Auflagen
Luzerne (MEDSA)
Ampfer-Arten (RUMSS)
15 GH
100-400 l/ha
14 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
15 GH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641
NN165
NN170
NN1842