Butisan Kombi
AktivZulassungs-Nr.
006288-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Metazachlor + Dimethenamid-P (200 GL, 200 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (5)
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Blumenkohle (NNNKL)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist fischgiftig.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,5 g/kg nicht überschreiten..
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Hinweise
NB6641
NN130
NN160
NN165