Carax
AktivZulassungs-Nr.
006415-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. März 2028
Wirkstoff
Mepiquat + Metconazol (160.2 GL, 30 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (14)
Raps (BRSNN)
Standfestigkeit (YSTAF)
1.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Winterfestigkeit (YWIFK)
1.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) (PYRPBR)
1.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
1.4 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
1.4 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.7 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.7 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.45 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.45 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.35 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.35 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.28 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
5x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Stauchen (WXSXX)
0.28 l/ha
null-1000 l/ha
0 Tage
5x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Hinweise
NB6641
NN170