Trinity
AktivZulassungs-Nr.
006797-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. Januar 2027
Wirkstoff
Chlortoluron + Pendimethalin + Diflufenican (250 GL, 300 GL, 40 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (2)
Wintertriticale (TTLWI), Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Winterhartweizen (TRZDW)
Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI), Winterhartweizen (TRZDW)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Gemeiner Windhalm (APESV)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C2
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641
NN100