Funguran progress
AktivZulassungs-Nr.
006896-00
Zulassungsinhaber
Cosaco GmbH
Zulassung bis
29. September 2026
Wirkstoff
Kupferhydroxid (537 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Weitere Vertriebsfirmen
- Certis Belchim B.V.
Anwendungen (11)
Kernobst (NNNOK)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.6 K5
null-500 L5
0 Tage
4x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.6 K5
null-500 L5
14 Tage
4x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (NECTGA)
1 K5
null-500 L5
0 Tage
4x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) (PHYTIN_2)
2 KH
null-400 l/ha
14 Tage
4x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) (PSPEHU)
2.4 KH
null-1200 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
1 KH
null-800 l/ha
21 Tage
4x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) (ERWICA)
9 GD
100-100 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1 K5
null-500 L5
0 Tage
3x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Pilzliche Blattfleckenerreger (FXBFXX)
1 K5
null-500 L5
0 Tage
3x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
bakterielle Blattfleckenerreger (FBBFXX)
2 KH
800-800 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Spargel (ASPOF)
Spargelrost (Puccinia asparagi) (PUCCAS)
1.4 KH
600-800 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1
Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620 aufzuführen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN134