Efilor
AktivZulassungs-Nr.
007024-00
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Zulassung bis
14. April 2027
Wirkstoff
Metconazol + Boscalid (60 GL, 133 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (6)
Raps (BRSNN)
Standfestigkeit (YSTAF)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Winterfestigkeit (YWIFK)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Rapsschwärze (Alternaria brassicae) (ALTEBA_1)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) (SCLESC_1)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Raps (BRSNN)
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) (LEPTMA)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Hinweise
NB6641
NN1001