RA- X
AktivZulassungs-Nr.
007201-60
Zulassungsinhaber
hentschke+sawatzki CHEMISCHE FABRIK GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
Diflufenican + Iodosulfuron (360 GK, 9.32 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (2)
Nichtkulturland ohne Holzgewächse (YNKOB), Wege und Plätze mit Holzgewächsen (YMBAM)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
0.5 KH
300-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gleisanlagen (YGLES)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
0.5 KH
300-500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002