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AktivZulassungs-Nr.
007474-00
Zulassungsinhaber
Biofa GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Orangenöl (60 GL)
Formulierung
EW
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (8)
Fruchtgemüse (NNNVF)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
1.5 l/ha
375-750 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Saugende Insekten (ISXXXX)
2 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Fruchtgemüse (NNNVF)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.15 CQ
37.5-75 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Saugende Insekten (ISXXXX)
0.2 CQ
50-100 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Fruchtgemüse (NNNVF)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.1 CQ
25-50 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Saugende Insekten (ISXXXX)
0.2 CQ
50-100 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Fruchtgemüse (NNNVF)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.1 CQ
25-50 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Saugende Insekten (ISXXXX)
0.2 CQ
50-100 CQ
0 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641