BIOX-M
AktivZulassungs-Nr.
007502-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Grüne-Minze-Öl (948 GL)
Formulierung
HN
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (5)
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
30 CT
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0 Tage
11x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
2 C8
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0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
90 CT
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0 Tage
11x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
28 CT
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0 Tage
13x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Keimhemmung (YKEIM)
2 C8
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung tragen beim Reinigen von kontaminierten Oberflächen.
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.
Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000