Pilot Max
AktivZulassungs-Nr.
007667-61
Zulassungsinhaber
Nissan Chemical
Zulassung bis
29. November 2027
Wirkstoff
Quizalofop-P (92.5 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (18)
Möhre (DAUCS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC), Zuckerrübe (BEAVA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
60 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
49 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1 l/ha
200-400 l/ha
49 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
77 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
77 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
77 Tage
1x
Auflagen
Sojabohne (GLXMA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
77 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Futtererbse (PIBSA)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
35 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001