XAMA 250 EC
AktivZulassungs-Nr.
007797-64
Zulassungsinhaber
ONE Agriculture AG
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Trinexapac (222.5 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Weitere Vertriebsfirmen
- ONE Agriculture S.r.l.
Anwendungen (6)
Hafer (AVESS)
Halmverkürzung (YHALV), Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Halmverkürzung (YHALV), Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmverkürzung (YHALV), Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Halmfestigung (YHALM), Halmverkürzung (YHALV)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmverkürzung (YHALV), Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Halmverkürzung (YHALV), Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist fischgiftig.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001