Giftweizen ArvaStop
AktivZulassungs-Nr.
007851-60
Zulassungsinhaber
Albert Kerbl GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
Zinkphosphid (25 GK)
Formulierung
RB
Wirkungsbereich
Rodentizid
Anwendungen (14)
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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0 Tage
3x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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0 Tage
3x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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0 Tage
3x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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0 Tage
3x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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0 Tage
3x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Feldmaus (MICRAR)
2 KH
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3x
Auflagen
Auflagen
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Kinder fernhalten.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
Nicht offen auslegen/ausbringen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN001