DELU Wühlmausgas
AktivZulassungs-Nr.
008040-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Calciumcarbid (800 GK)
Formulierung
GE
Wirkungsbereich
P
Anwendungen (20)
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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0 Tage
1x
Auflagen
Ackerbaukulturen (NNNAC)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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0 Tage
1x
Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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0 Tage
1x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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0 Tage
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Auflagen
Wiesen, Weiden (NNNFW)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Rasen (NNNZW)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Gemüsekulturen (NNNVV)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Obstkulturen (NNNOO)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Maulwurf (TALPEU)
20 G3
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Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schermaus (ARVCTE)
5 G3
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Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden.
Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen.
Portionsweise verpackte Beutel bei der Anwendung nicht öffnen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
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