Seedron
Läuft bald abZulassungs-Nr.
008200-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
14. Juni 2026
Wirkstoff
Tebuconazol + Fludioxonil (10 GL, 50 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (15)
Weichweizen (TRZAX)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Weichweizen (TRZAX)
Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Weichweizen (TRZAX)
Fusarium-Arten (FUSASP)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Weichweizen (TRZAX)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Weichweizen (TRZAX)
Septoria nodorum (LEPTNO)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) (USTINH)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Fusarium culmorum (FUSACU)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Stängelbrand (Urocystis occulta) (UROCOC)
100 CF
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1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Stängelbrand (Urocystis occulta) (UROCOC)
100 CF
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1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CF
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Fusarium culmorum (FUSACU)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhafer (AVESA)
Flugbrand (Ustilago nuda f.sp. avenae) (USTIAV)
100 CF
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.06.2022 an zu erfüllen.
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Menge an Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann, den Referenz-Wert von 2 g Staub pro 180 kg Saatgut nicht überschreitet. Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode zu erbringen. Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen im Rahmen der durch das Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung in Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgeschriebene Probebeizungen und Funktionsprüfungen zu erbringen und zu dokumentieren. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.06.2022 an zu erfüllen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1001