Hexythiazox 250 SC
AktivZulassungs-Nr.
008249-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Januar 2028
Wirkstoff
Hexythiazox (250 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (19)
Hopfen (HUMLU)
Spinnmilben (TETRSP)
0.6 l/ha
700-3300 l/ha
28 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Spinnmilben (TETRSP)
0.13 L5
500-500 L5
28 Tage
1x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Spinnmilben (TETRSP)
0.13 L5
500-500 L5
28 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
500-2000 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
500-2000 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Zucchini (CUUPG)
Spinnmilben (TETRSP)
0.16 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Garten-Kürbis (CUUPE), Riesenkürbis (CUUMX)
Spinnmilben (TETRSP)
0.16 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA)
Spinnmilben (TETRSP)
0.16 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN), Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME)
Spinnmilben (TETRSP)
0.16 l/ha
600-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
500-2000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
500-2000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Spinnmilben (TETRSP)
0.12 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Himbeerartiges Beerenobst (NNNOH)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
600-1200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Himbeerartiges Beerenobst (NNNOH)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
600-1200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Johannisbeerartiges Beerenobst (NNNOJ)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
600-1200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Johannisbeerartiges Beerenobst (NNNOJ)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
600-1200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gurke (CUMSA)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Zucchini (CUUPG), Patisson (CUUPM)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Spinnmilben (TETRSP)
0.32 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 10A
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN2001
NN3002