SIVANTO prime
AktivZulassungs-Nr.
008264-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zulassung bis
8. Dezember 2026
Wirkstoff
Flupyradifurone (200 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (12)
Erdbeere (FRAAN)
Weiße Fliegen (ALEUSP), Blattläuse (APXXSP)
0.625 l/ha
500-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Himbeere (RUBID)
Blattläuse (APXXSP)
0.5 l/ha
500-null l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Aubergine (SOLME), Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) (CPSAN), Wassermelone (CITLA), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA)
Blattläuse (APXXSP), Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.56 l/ha
900-900 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Blumenzwiebeln (NNNBZ)
Blattläuse (APXXSP)
0.5 l/ha
1000-null l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Blumenzwiebeln (NNNBZ)
Blattläuse (APXXSP)
0.5 l/ha
1000-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Weiße Fliegen (ALEUSP), Blattläuse (APXXSP)
0.75 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Weiße Fliegen (ALEUSP), Blattläuse (APXXSP)
1.125 l/ha
1500-1500 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zucchini (CUUPG)
Blattläuse (APXXSP), Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.56 l/ha
750-null l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Weiße Fliegen (ALEUSP), Blattläuse (APXXSP)
1.125 l/ha
1500-1500 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Topfpflanzen (NNNZT)
Thripse (THYSSP)
0.75 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Topfpflanzen (NNNZT), Zierpflanzen (NNNZZ)
Thripse (THYSSP)
0.75 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
frische Kräuter (NNNKF)
Blattläuse (APXXSP), Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.625 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4D
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641