Countdown NT
AktivZulassungs-Nr.
008334-00
Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Trinexapac (222 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (9)
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmfestigung (YHALM)
0.8 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Hafer (AVESS)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Halmfestigung (YHALM)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Dinkel (TRZSP)
Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gräser (GGGGG)
Halmfestigung (YHALM)
0.8 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerweichweizen (TRZAS)
Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel ist fischgiftig.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002