PRIMO MAXX II
AktivZulassungs-Nr.
008361-00
Zulassungsinhaber
Everris GmbH
Zulassung bis
14. Dezember 2026
Wirkstoff
Trinexapac (103.5 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (11)
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV)
0.4 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV)
1.6 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV), Deutsches Weidelgras (LOLPE)
2.4 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV), Deutsches Weidelgras (LOLPE)
3.2 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV), Deutsches Weidelgras (LOLPE)
2.4 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Deutsches Weidelgras (LOLPE), Halmverkürzung (YHALV)
3.2 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Hemmung des Triebwachstums (YWHTR)
2.4 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Hemmung des Triebwachstums (YWHTR)
2.4 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Deutsches Weidelgras (LOLPE), Halmverkürzung (YHALV)
2.4 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Deutsches Weidelgras (LOLPE), Halmverkürzung (YHALV)
3.2 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Halmverkürzung (YHALV)
3.2 l/ha
300-1000 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001