GENOLANE TXP 31
AktivZulassungs-Nr.
008484-62
Zulassungsinhaber
Sumi Agro Ltd.
Zulassung bis
30. Juli 2027
Wirkstoff
Trinexapac (222.2 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (3)
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
0.4 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmfestigung (YHALM)
0.8 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Halmfestigung (YHALM), Halmverkürzung (YHALV)
0.6 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel ist giftig für Algen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist fischgiftig.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002