Ethylene 100%
AktivZulassungs-Nr.
008488-00
Zulassungsinhaber
Linde GmbH
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Ethylen (1000 GK)
Formulierung
GA
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (6)
Banane (MUBSS)
Reifebeschleunigung (YREIF), Fruchtentgrünung (YFENTG)
1 LU
null-null
1 Tage
1x
Auflagen
Orange (CIDSI)
Fruchtentgrünung (YFENTG)
0.01 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Mandarine (CIDRE)
Fruchtentgrünung (YFENTG)
0.01 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Zitrone (CIDLI)
Fruchtentgrünung (YFENTG)
0.01 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Limone (CIDAF)
Fruchtentgrünung (YFENTG)
0.01 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Grapefruit (CIDPA)
Fruchtentgrünung (YFENTG)
0.01 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Behandelte Räume dürfen nach der Belüftung ohne Atemschutzausrüstung erst unterhalb einer Ethylenkonzentration von 1 ppm in der Raumluft betreten werden.
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000