Luna Care
AktivZulassungs-Nr.
008536-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zulassung bis
29. Juni 2027
Wirkstoff
Fosetyl + Fluopyram (621.2 GK, 50 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (8)
Apfel (MABSD)
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) (PODOLE)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Laubkrankheit (Stemphylium vesicarium) (PLEOAL)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (NECTGA)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) (PODOLE)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Laubkrankheit (Stemphylium vesicarium) (PLEOAL)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (NECTGA)
1 K5
100-500 L5
28 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): P7
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002