Minecto One
AktivZulassungs-Nr.
008589-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
13. September 2027
Wirkstoff
Cyantraniliprole (400 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (21)
Kernobst (NNNOK)
Wickler (Tortricidae) (TORTRC)
62.5 G5
100-500 L5
7 Tage
1x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE), Knoblauch (ALLSA), Schalotte (ALLAS)
Zwiebelthrips (THRITB)
312.5 GH
200-1000 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Blumenkohle (NNNKL), Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF), Kohlschabe (PLUTMA_1)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Buschbohne (PHSVN)
Maiszünsler (PYRUNU), Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Erbse (PIBST), Zuckererbse (PIBSZ)
Erbsenwickler (LASPNI), Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Möhre (DAUCS)
Möhrenfliege (PSILRO)
187.5 GH
200-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Blattminierende Kleinschmetterlingsraupen (LEPISB_1)
62.5 G5
100-500 L5
7 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK), Blumenkohle (NNNKL)
Kleine Kohlfliege (HYLEBR)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Buschbohne (PHSVN)
Maiszünsler (PYRUNU), Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Drosophila-Arten (DROSSP)
0.125 KH
200-300 l/ha
10 Tage
1x
Auflagen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK)
Thrips spp. (THRISP), Weiße Fliegen (ALEUSP)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Blumenkohle (NNNKL)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW)
Kleine Kohlfliege (HYLEBR)
187.5 GH
200-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Zwiebelthrips (THRITB)
312.5 GH
200-1000 l/ha
7 Tage
1x
Auflagen
Pflaume (PRNDO)
Pflaumenwickler (LASPFU)
62.5 G5
100-500 L5
7 Tage
1x
Auflagen
Salat-Arten (NNNSS)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Salat-Arten (NNNSS)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Stielmangold (BEAVF), Schnittmangold (BEAVV), Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX), Gelber Portulak (POROL), Sommerportulak (POROS), Queller, Gemeiner (SAAEU)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Stielmangold (BEAVF), Schnittmangold (BEAVV), Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX), Gelber Portulak (POROL), Sommerportulak (POROS), Queller, Gemeiner (SAAEU)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Chinakohl (BRSPK)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF), Kohlschabe (PLUTMA_1), Kleine Kohlfliege (HYLEBR), Weiße Fliegen (ALEUSP)
187.5 GH
200-1000 l/ha
3 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1