MAINSPRING
AktivZulassungs-Nr.
008603-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
13. September 2027
Wirkstoff
Cyantraniliprole (400 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (8)
Zierpflanzen (NNNZZ)
Eulenarten (Noctuidae) (NOCTSP), Minierfliegen (AGMYSP), Kalifornischer Blütenthrips (FRANOC)
0.05 KH
500-500 l/ha
0 Tage
4x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Thripse (THYSSP)
0.15 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Thripse (THYSSP)
0.15 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schmetterlingsraupen (LEPISR), Minierfliegen (AGMYSP)
0.15 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Schmetterlingsraupen (LEPISR), Minierfliegen (AGMYSP)
0.15 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Weiße Fliegen (ALEUSP)
0.15 KH
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Dickmaulrüssler (OTIOSP)
312.5 GH
200-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Dickmaulrüssler (OTIOSP)
312.5 GH
200-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NN1002