Vitoval
AktivZulassungs-Nr.
008664-60
Zulassungsinhaber
Sumi Agro Ltd.
Zulassung bis
29. September 2026
Wirkstoff
Ethephon (480 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (8)
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
1 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmfestigung (YHALM)
1 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Halmfestigung (YHALM)
0.75 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerhartweizen (TRZDS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommerdinkel (3SPSC)
Halmfestigung (YHALM)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Halmfestigung (YHALM)
1.25 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Verbesserung der Fruchtqualität (YFREQ), Alternanzbrechung (YFRAB)
0.75 l/ha
500-1500 l/ha
10 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Verbesserung der Fruchtqualität (YFREQ), Vereinheitlichung der Fruchtreife (YVEFR)
0.75 l/ha
500-1500 l/ha
10 Tage
1x
Auflagen
Birne (PYUCO)
Förderung der Blütenbildung (WLFXX)
0.3 l/ha
500-1200 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für Algen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002