FREQUENT
AktivZulassungs-Nr.
008670-00
Zulassungsinhaber
Sumi Agro Ltd.
Zulassung bis
30. Mai 2027
Wirkstoff
Fluazifop-P (106.7 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (12)
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
90 Tage
1x
Auflagen
Stangenbohne (PHSVV), Buschbohne (PHSVN)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVV)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Stangenbohne (PHSVV), Buschbohne (PHSVN)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVV)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Einkeimblättrige Unkräuter (TTTMM)
3 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
2 l/ha
200-400 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001