Promanal Agro
AktivZulassungs-Nr.
008719-00
Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Paraffinöl (CAS 8042-47-5) (830 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Akarizid
Weitere Vertriebsfirmen
- Progema GmbH
Anwendungen (10)
Kernobst (NNNOK)
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) (METTUL)
10 L5
500-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) (METTUL)
8 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) (METTUL)
10 L5
500-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) (METTUL)
10 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) (METTUL)
12 l/ha
600-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
24 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
24 l/ha
1000-1000 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
24 l/ha
1200-1200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
10 L5
500-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Schildlaus-Arten (COXXSP)
10 L5
500-500 L5
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641