Rubin Plus
AktivZulassungs-Nr.
008748-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Zulassung bis
29. September 2027
Wirkstoff
Fludioxonil + Triticonazol + Fluxapyroxad (33.3 GL, 33.3 GL, 33.3 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (15)
Weizen (TRZSS)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
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0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
150 CD
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0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT)
150 CD
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0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
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1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) (USTINH)
150 CD
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1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Gerstenhartbrand (Ustilago hordei) (USTIHO)
150 CD
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1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) (PYRNGR)
150 CD
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1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Typhula-Fäule (Typhula incarnata) (TYPHIN)
150 CD
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1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
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1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Fusarium-Arten (FUSASP)
150 CD
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1x
Auflagen
Roggen (SECCE)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT)
150 CD
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Auflagen
Triticale (TTLSS)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
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1x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
150 CD
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Auflagen
Triticale (TTLSS)
Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) (USTINT)
150 CD
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Auflagen
Hafer (AVESS)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
150 CD
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1x
Auflagen
Auflagen
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich.
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1001