Flowbrix
Läuft bald abZulassungs-Nr.
008886-00
Zulassungsinhaber
proagro GmbH
Zulassung bis
29. Juni 2026
Wirkstoff
Kupferoxychlorid (638 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (21)
Gurke (CUMSA), Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Patisson (CUUPM), Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) (CUUTX), Flaschenkürbis (LGNSI), Zucchini (CUUPG), Garten-Kürbis (CUUPE)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) (PSPECU)
1.3 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
4x
Auflagen
Patisson (CUUPM), Flaschenkürbis (LGNSI), Garten-Kürbis (CUUPE), Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) (CUUTX), Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG), Riesenkürbis (CUUMX)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
1.3 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
4x
Auflagen
Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME)
Phytophthora infestans (PHYTIN)
1.3 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
4x
Auflagen
Tomate (LYPES), Aubergine (SOLME)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
1.3 l/ha
null-600 l/ha
3 Tage
4x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (NECTGA)
1.05 L5
null-500 L5
0 Tage
4x
Auflagen
Birne (PYUCO), Quitte (CYDOB)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
1.05 L5
null-500 L5
0 Tage
3x
Auflagen
Eberesche (SOUAU)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
1.05 L5
null-500 L5
0 Tage
3x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
2.6 l/ha
200-800 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Colletotrichum (COLLET), Mycosphaerella (MYCOSP)
2.6 l/ha
200-800 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Beerenobst (NNNOB), Erdbeere (FRAAN)
Pilzliche Schaderreger (FXXXXX)
3.3 l/ha
null-1000 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN), Beerenobst (NNNOB)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
3.3 l/ha
null-1000 l/ha
14 Tage
2x
Auflagen
Steinobst (NNNOS), Schlehe (PRNSN)
Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) (STIGCA)
1.1 L5
null-500 L5
0 Tage
2x
Auflagen
Aprikose (PRNAR), Pfirsich (PRNPS)
Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) (TAPHDE)
1.1 L5
null-500 L5
0 Tage
2x
Auflagen
Spargel (ASPOF)
Pilzliche Schaderreger (FXXXXX)
3.3 l/ha
300-800 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Falscher Mehltau (Peronospora destructor) (PERODE)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) (ALTEPO)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Brennfleckenkrankheit der Zwiebel (Colletotrichum circinans) (COLLCI)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) (PLEOHE)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW)
Cercospora-Arten (CERCSP), Alternaria Arten (Alternaria sp.) (ALTESP)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
14 Tage
3x
Auflagen
Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW)
Bakterielle Schaderreger (FBXXXX)
2.6 l/ha
400-600 l/ha
14 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1
Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620-2 aufzuführen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002