Enervin SC
AktivZulassungs-Nr.
008966-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Ametoctradin (200 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (11)
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
0.6 l/ha
null-400 l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Phytophthora infestans (PHYTIN)
1.2 l/ha
null-600 l/ha
7 Tage
3x
Auflagen
Porree (ALLPO)
Phytophthora porri (PHYTPO)
1.2 l/ha
200-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zwiebelgemüse (NNNSZ)
Falscher Mehltau (Peronospora destructor) (PERODE)
1.2 l/ha
200-1000 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) (PLASVI)
0.6 l/ha
150-300 l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Speisezwiebel (ALLCE), Knoblauch (ALLSA), Schalotte (ALLAS)
Falscher Mehltau (Peronospora destructor) (PERODE)
1.2 l/ha
400-600 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Salate (LACSS), Endivien (CICEN), Rucola-Arten (NNNRA), Feldsalat (VLLLO)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP)
1.2 l/ha
400-600 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG), Patisson (CUUPM)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) (PSPECU)
1.2 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Moschus-Kürbis (CUUMO), Riesenkürbis (CUUMX), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) (PSPECU)
1.2 l/ha
400-600 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Blauschimmel (Peronospora tabacina) (PEROTA)
1.5 l/ha
300-600 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (PEROSP)
1.2 l/ha
500-2000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C8
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641