SHERPA DUO
AktivZulassungs-Nr.
00A031-00
Zulassungsinhaber
SBM Life Science GmbH
Zulassung bis
30. Januar 2027
Wirkstoff
Piperonylbutoxid + Cypermethrin (300 GL, 100 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (6)
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS)
Rapserdfloh (PSYICH)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS)
Rapsglanzkäfer (MELIAE)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS)
Kohlschotenrüssler (CEUTAS)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS)
Schwarzer Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus picitarsis) (CEUTPI)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Winterraps (BRSNW), Sommerraps (BRSNS)
Blattläuse (APXXSP)
0.25 l/ha
200-400 l/ha
28 Tage
2x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Kartoffelkäfer (LEPTDE)
0.25 l/ha
500-1000 l/ha
14 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
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