SPARTA CCC 720
AktivZulassungs-Nr.
00A045-62
Zulassungsinhaber
STEFES GmbH
Zulassung bis
29. November 2027
Wirkstoff
Chlormequat (558.3 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (6)
Winterhartweizen (TRZDW), Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
2.08 l/ha
150-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerweichweizen (TRZAS), Sommerhartweizen (TRZDS)
Halmfestigung (YHALM)
1.3 l/ha
200-300 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintergerste (HORVW)
Halmfestigung (YHALM)
2.08 l/ha
150-200 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommergerste (HORVS)
Halmfestigung (YHALM)
1.56 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterhafer (AVESW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI)
Halmfestigung (YHALM)
2.08 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerroggen (SECCS), Sommerhafer (AVESA), Sommertriticale (TTLSO)
Halmfestigung (YHALM)
2.08 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NN1001