BELTANOL
AktivZulassungs-Nr.
00A046-00
Zulassungsinhaber
ZG Raiffeisen eG
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Chinolin-8-ol (vormals 8-Hydroxychinolin) (373.7 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Bakterizid
Anwendungen (5)
Erdbeere (FRAAN)
Bakterielle und pilzliche Schaderreger (FBPXXX)
4 l/ha
5000-20000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA)
Bakterielle und pilzliche Schaderreger (FBPXXX)
4 l/ha
5000-20000 l/ha
70 Tage
2x
Auflagen
Zucchini (CUUPG), Patisson (CUUPM)
Bakterielle und pilzliche Schaderreger (FBPXXX)
4 l/ha
5000-20000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Melone (CUMME), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Bakterielle und pilzliche Schaderreger (FBPXXX)
4 l/ha
5000-20000 l/ha
70 Tage
2x
Auflagen
Riesenkürbis (CUUMX), Moschus-Kürbis (CUUMO), Garten-Kürbis (CUUPE), Flaschenkürbis (LGNSI)
Bakterielle und pilzliche Schaderreger (FBPXXX)
4 l/ha
5000-20000 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN1002