Protapianta Ethen
AktivZulassungs-Nr.
00A113-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Ethylen (40 GK)
Formulierung
GA
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (8)
Banane (MUBSS)
Reifebeschleunigung (YREIF)
25 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Tomate (LYPES)
Reifebeschleunigung (YREIF)
12.5 CU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Pfirsich (PRNPS)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
2.5 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Kiwi-Arten (ATISS)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
2.5 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Zitrusfrüchte (NNNCI), Limone (CIDAF)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
0.25 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Papaya (CIAPA)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
25 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Mango (MNGIN)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
12.5 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Avocado (PEBAM)
Reifekonzentration und -beschleunigung (WFKXX)
2.5 LU
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
Behandelte Räume dürfen nach der Belüftung ohne Atemschutzausrüstung erst unterhalb einer Ethylenkonzentration von 1 ppm in der Raumluft betreten werden.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB663