Thiopron
AktivZulassungs-Nr.
00A249-00
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Zulassung bis
30. Juli 2028
Wirkstoff
Schwefel (825 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (15)
Weizen (TRZSS), Gerste (HORVX), Roggen (SECCE), Triticale (TTLSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
7.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA)
Echter Mehltau (Erysiphe betae) (ERYSBE)
7.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Echter Mehltau (Erysiphe pisi) (ERYSPI)
5 l/ha
200-600 l/ha
1 Tage
2x
Auflagen
Himbeere (RUBID)
Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) (SPHRMU)
5 l/ha
500-1000 l/ha
1 Tage
6x
Auflagen
Stachelbeere (RIBUC), Schwarze Johannisbeere (RIBNI), Rote Johannisbeere (RIBRU), Weiße Johannisbeere (RIBRW)
Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) (SPHRMU)
2.5 l/ha
500-1000 l/ha
1 Tage
3x
Auflagen
Hopfen (HUMLU)
Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) (SPHRMA)
7.5 l/ha
null-null
1 Tage
6x
Auflagen
Gurke (CUMSA), Zucchini (CUUPG)
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) (ERYSCI)
7.5 l/ha
200-1000 l/ha
1 Tage
1x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Echte Mehltaupilze (ERYSSP)
2.5 l/ha
200-1500 l/ha
0 Tage
12x
Auflagen
Eiche (QUESS)
Echter Mehltau (Microsphaera alphitoides) (MICRAL)
1.2 l/ha
200-600 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Wassermelone (CITLA), Melone (CUMME)
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) (ERYSCI)
7.5 l/ha
200-1000 l/ha
1 Tage
1x
Auflagen
Moschus-Kürbis (CUUMO)
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) (ERYSCI)
7.5 l/ha
200-1000 l/ha
1 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Hartweizen (TRZDU), Wintertriticale (TTLWI)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
7.28 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) (PODOLE), Lagerschorf (Venturia inaequalis) (VENTIN)
7.5 l/ha
400-700 l/ha
0 Tage
10x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Echte Mehltaupilze (ERYSSP)
3 l/ha
600-600 l/ha
0 Tage
3x
Auflagen
Futterrübe (BEAVC)
Echter Mehltau (Erysiphe betae) (ERYSBE)
7.5 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641