EMCEE
AktivZulassungs-Nr.
00A322-00
Zulassungsinhaber
Plantan GmbH
Zulassung bis
14. August 2027
Wirkstoff
MCPA (750 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Herbizid
Weitere Vertriebsfirmen
- Sharda Cropchem Espana S.L.
- Sharda Poland SP. z.o.o.
Anwendungen (2)
Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI), Winterhafer (AVESW), Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommerweichweizen (TRZAS), Sommergerste (HORVS), Sommerroggen (SECCS), Sommerhafer (AVESA)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
1 l/ha
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641