Brando
AktivZulassungs-Nr.
00A364-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
Napropamid + Quinmerac (500 GL, 100 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (5)
Winterraps (BRSNW)
Klatsch-Mohn (PAPRH), Persischer Ehrenpreis (VERPE), Geruchlose Kamille (MATIN)
2.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Kletten-Labkraut (GALAP), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Kletten-Labkraut (GALAP), Klatsch-Mohn (PAPRH), Persischer Ehrenpreis (VERPE)
2.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN)
2.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterraps (BRSNW)
Klatsch-Mohn (PAPRH)
1.5 l/ha
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002