Quizzo
AktivZulassungs-Nr.
00A391-60
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassung bis
29. November 2026
Wirkstoff
Quizalofop-P-ethyl (50 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (14)
Winterraps (BRSNW)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN), Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Lein (LIUUT)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Sommerraps (BRSNS)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN), Gemeine Quecke (AGRRE)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS), Einjähriges Rispengras (POAAN)
1.25 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Ackerbohne (VICFM)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Erbse (PIBST)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Lein (LIUUT)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
30 Tage
1x
Auflagen
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX)
Gemeine Quecke (AGRRE)
2.5 l/ha
200-400 l/ha
100 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641