PIRIM
AktivZulassungs-Nr.
00A529-00
Zulassungsinhaber
Sharda Cropchem Espana S.L.
Zulassung bis
29. Juni 2027
Wirkstoff
Pyrimethanil (400 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (7)
Apfel (MABSD), Birne (PYUCO)
Schorf (Venturia spp.) (VENTSP)
0.375 L5
180-1500 L5
56 Tage
4x
Auflagen
Erdbeere (FRAAN)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
2 l/ha
1000-2000 l/ha
3 Tage
2x
Auflagen
Brombeere (RUBFR), Himbeere (RUBID), Schwarze Johannisbeere (RIBNI), Stachelbeere (RIBUC), Rote Johannisbeere (RIBRU), Weiße Johannisbeere (RIBRW), Heidelbeere (VACCO)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
2 l/ha
400-null l/ha
21 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
3 l/ha
400-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
2 l/ha
400-null l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Zierpflanzen (NNNZZ)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
3 l/ha
400-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Forstpflanzen (NNNWW)
Botrytis cinerea (BOTRCI)
2 l/ha
400-null l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für Algen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Gefahrstoffinformationen (GHS)
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001