Talius Pro
AktivZulassungs-Nr.
00A536-60
Zulassungsinhaber
Corteva Agriscience Germany GmbH
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Prothioconazol + Proquinazid (200 GL, 50 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (15)
Weizen (TRZSS)
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) (SEPTTR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Gelbrost (Puccinia striiformis) (PUCCST)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) (PSDCHE)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) (PYRNTE)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) (RHYNSE_1)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) (ERYSGR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Rhynchosporium secalis (RHYNSE)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici) (PUCCRT)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) (PYRNTR)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Fusarium-Arten (FUSASP)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Gerste (HORVX)
Zwergrost (Puccinia hordei) (PUCCHD)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI)
Septoria-Arten (Septoria spp.) (SEPTSP)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Sommertriticale (TTLSO)
Septoria-Arten (Septoria spp.) (SEPTSP)
1 l/ha
150-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641