Zeppos
AktivZulassungs-Nr.
00A559-00
Zulassungsinhaber
Plantan GmbH
Zulassung bis
30. März 2033
Wirkstoff
Mefenpyr + Iodosulfuron + Mesosulfuron (86.6 GK, 5.6 GK, 29.2 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (6)
Winterweichweizen (TRZAW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.3 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.5 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.4 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjähriges Rispengras (POAAN)
0.3 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Wintertriticale (TTLWI), Winterweichweizen (TRZAW), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.5 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintertriticale (TTLWI), Winterroggen (SECCW)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.4 KH
100-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Die in der Gebrauchsanleitung des Zusatzstoffes genannten Hinweise und Auflagen zum Anwenderschutz sind einzuhalten.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002