QuickPhos Beutelkette
AktivZulassungs-Nr.
00A580-61
Zulassungsinhaber
UPL Deutschland GmbH
Zulassung bis
30. August 2027
Wirkstoff
Aluminiumphosphid (563.4 GK)
Formulierung
GE
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (21)
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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3x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Säcke (YSACK)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Mais (ZEAMX), Buchweizen (FAGES), Hirse (PPPPP), Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Reis (ORYSA)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
15 GU
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Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat zur Freigabe von behandelten Flächen einschließlich des Gefahrenbereiches sicherzustellen, dass keine Konzentrationen des Begasungsmittels in der Luft oberhalb des im Rahmen der Wirkstoffprüfung festgelegten AOEL für Phosphorwasserstoff (0,03 ppm) auftreten. Die Messungen sind in Bodennähe durchzuführen und müssen die Bereiche umfassen, in denen die höchsten Konzentrationen des Begasungsmittels zu erwarten sind.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000