Relenya
AktivZulassungs-Nr.
00A610-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Zulassung bis
19. März 2030
Wirkstoff
Mefentrifluconazole (50 GL)
Formulierung
FS
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (5)
Weizen (TRZSS)
Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) (TILLCO)
100 CD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Weizen (TRZSS)
Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) (TILLCA)
100 CD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Fusarium-Arten (FUSASP)
100 CD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Schneeschimmel (Monographella nivalis) (MONGNI)
100 CD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Stängelbrand (Urocystis occulta) (UROCOC)
100 CD
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
Gesichtsschutz tragen beim Reinigen der Beizanlage.
Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002