COREY
AktivZulassungs-Nr.
00A631-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
14. August 2026
Wirkstoff
Rimsulfuron + Nicosulfuron (150 GK, 300 GK)
Formulierung
WG
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (1)
Mais (ZEAMX)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS), Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (TTTMS)
0.1 KH
200-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron.
Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Rimsulfuron erfolgen.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002